Meldung:
22. Januar 2011
Fristverlängerung für Dichtigkeitsprüfungen
Nachdem durch Erlass im Oktober 2010 des zuständigen Landesministeriums die Frist zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung ausgedehnt wurde und die Stadtverwaltung auf die Notwendigkeit einer Satzungsänderung zu Gunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht reagierte, hat die SPD-Stadtratsfraktion am 22.01.2011 beantragt, die nach dem Erlass zulässige Frist für die Durchführung der Prüfungen von 2015 auf das Jahr 2023 zu verlängern - Ausnahme von dieser Regelung sind die Bereiche, die in einem anerkannten Wasserschutzgebiet liegen.