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Erschließungsbeiträge

Und ewig droht der Erschließungsbeitrag?

Wenn eine neue Straße gebaut wird, müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger mit 90 Prozent an den Kosten beteiligen. Nicht selten erfolgt die Abrechnung der Straße allerdings nicht unmittelbar nach der Fertigstellung sondern erst nach Jahrzehnten. Meistens sind die Grundstücke…

Und ewig droht der Erschließungsbeitrag?

Wird eine Straße neu gebaut und werden dadurch vorher nicht erschlossene Grundstücke erschlossen, sind die Anlieger nach den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB) an den Herstellungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich tragen die Anlieger 90 Prozent der Erschließungskosten. Dieser …

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